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von Schmidt-Pauli und Partner, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater |
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Unternehmer können eine Gewinn mindernde Ansparrücklage in Höhe von 40 v. H. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuer beweglicher Wirtschaftsgüter bilden, wenn ihr Unternehmen bestimmte Größenmerkmale nicht überschreitet. Die Rücklagen (insgesamt max. 300.000 DM/154.000 EUR) müssen in der Buchhaltung für jedes Investitionsvorhaben einzeln erfasst werden. Außerdem muss das Wirtschaftsgut genau bezeichnet werden, damit nachvollziehbar ist, ob die getätigte Investition mit der geplanten übereinstimmt. |
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