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Broglie, Schade & Partner GbR, Rechtsanwälte


Tipps für den Kassenarzt
Prävention in eigener Sache - Konfliktverhinderung


Maximilian G. Broglie
Rechtsanwalt
  1. Dokumentationspflicht

    1.1 Normale Dokumentation auf der Karteikarte oder in der EDV

    1.2 Vorgeschriebene Dokumentation durch die Leistungslegende hier:
           besondere Sorgfalt aufwenden, umfassendere Dokumentation

    1.3 Besuchsbücher führen

    1.4 Wegegeldlisten führen

  1. Aufbewahrungsfristen beachten

  2. Datenschutzbestimmungen und Schweigepflicht

  3. Kassen- und privatärztliche Behandlung streng unterscheiden, ggfs. vom Patienten eine Bescheinigung über die privatärztliche Behandlung ausstellen lassen.

  4. Richtige Anwendung der Gebührenordnungen für die verschiedenen Kassenarten, z. B. EBM, GOÄ, Berufsgenossenschaft, Bundesbahn.

  5. Ausfüllen und Abrechnung von Bescheinigungen und Vordrucken, z. B. auf Anfrage von Krankenkassen, Medizinischer Dienst, Vorlagen für Schulen etc., unterschiedliche Abrechnungsbestimmungen, Abrechnungsformalitäten beachten, da bei Fehler durch die KV eine Plausibilitätsprüfung erfolgen kann, ebenso von den Krankenkassen.

  6. Genaue Aufzeichnung über die Arzneiverordnungen führen, einschließlich der Prüfung, für welchen Zeitraum die Mittel reichen, insbesondere bei Psychopharmaka, damit kein Schadensersatzprozess und ggf. die Staatsanwaltschaft einschreiten kann.

  7. Nur delegierbare ärztliche Leistung an qualifiziertes Personal delegieren. Keine Leistungserbringung durch das Personal, wenn sich der Praxisinhaber außerhalb der Praxis befindet.

  8. Genehmigungsverfahren für spezielle Leistungen der KV beachten, z. B. Sonographie, Röntgen etc.

  9. Vor Anschaffung von medizintechnischen Geräten Rückfrage bei der KV nehmen, ob auch die entsprechende Abrechnungsgenehmigung für diese Geräte vorliegt.

  10. Medizingeräteverordnung beachten, insbesondere auch bei der Röntgenverordnung Strahlenschutzbestimmungen, Schulung des Personals.

  11. Qualitätsrichtlinien und Bestimmungen der KV beachten, die entsprechende Dokumentation führen.

  12. Die Residenz- und Präsenzpflicht beachten.

  13. Abrechnungsbestimmungen bei Praxisvertretung für einen Kollegen und im Notfalldienst beachten.

  14. Praxisbesonderheiten auflisten, z. B. besondere Behandlungsmethoden, besondere Ausstattung medizintechnischer Art, dieses auch der KV für die Prüfgremien mitteilen.

  15. Sprechstundenbedarf entsprechend richtig rezeptieren und auch angepasst an das Praxisvolumen. Für Privatpatienten darf aus dem Sprechstundenbedarf, der von den Krankenkassen finanziert wird, nichts entnommen werden.

  16. Beachtung der Berufsordnung, insbesondere bei Anzeigen, Praxisschildern und Führen von Zusatzbezeichnungen.

  17. Wirtschaftlichkeitsgebot, insbesondere bei Arzneiverordnungen beachten. Bei Verordnung von Massagen und Krankengymnastik sich nach kurzer Zeit vom Behandlungserfolg überzeugen, ggf. erneut verordnen.

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