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Bei der Vereinbarung eines grundpfandrechtlich gesicherten Darlehens mit Festzinsvereinbarung steht dem Darlehensnehmer während der Zinsbindungsfrist kein Recht zur Kündigung des Vertrags zu. Die Bank ist zu einer vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrags i. d. R. nur dann bereit, wenn ihr der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlt. |
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